Online Anmeldeformular

Anmeldung ist erst nach erfolgter Reservationsbestätigung definitiv.

Weitere Tiere bitte bei den Bemerkungen aufführen.


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Tierpensions-Bedingungen

  • Ein- und Austrittstage werden voll berechnet
  • Tierrückgabe nur gegen Barzahlung
  • Neukunden müssen den Pensionspreis beim Eintritt des Tieres vorausbezahlen

 

  1. Die Impfung der Tiere ist obligatorisch
  2. Die Tierpension verpflichtet sich zur guten Pflege, Fütterung und gewissenhaften Betreuung der ihr anvertrauten Tiere. Die Tierpension kann jedoch keine Haftpflicht übernehmen für Erkrankungen (z.B. Katzenschnupfen, Leukose, Zwingerhusten usw.) oder Verletzungen von Tieren. Wenn erforderlich, ist die Tierpension ermächtigt, den Tierarzt zuzuziehen. Die Kosten der Behandlung und der Medikamente gehen zu Lasten des Eigentümers.
  3. Kümmert sich der Eigentümer nicht mehr um sein Tier, oder leistet er keine Zahlung, so ist er mittels eingeschriebenen Briefs dazu aufzufordern. Leistet er der Aufforderung innert 14 Tagen keine Folge, so geht das Tier in das Eigentum der Tierpension über. Die entstandenen Pensionskosten müssen auch in diesem Falle bezahlt werden.
  4. Für unverschuldete Schäden und Verluste, sowie ausreissende oder entlaufende Tiere haftet die Tierpension nicht.
  5. Schäden, die Hunde oder Katzen verursachen, werden dem Besitzer belastet.
  6. Reservationsabsagen werden in Rechnung gestellt. Eine Woche vor Termin 50% des gesamt Betrages, kürzer als eine Woche 80% des gesamten Betrages. Absagen denen wichtige Gründe voraus gehen müssen belegt werden damit die Reservationskosten entfallen.
  7. Gerichtsstand ist Belp